Beitragsordnung Verein „Freiwillige Feuerwehr Glindenberg e. V.“

§1
Diese Beitragsordnung ist für die Mitglieder des Vereins „Freiwillige Feuerwehr Glindenberg e. V.“ und nur mit der Satzung in deren gültiger Fassung bindend. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.

Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§2
Die Mitgliedsbeiträge werden bis auf weiteres wie folgt festgelegt und sind als Jahresbetrag möglichst bis 30.04. des laufenden Jahres einmal zu zahlen. Individuell können nach gegenseitiger Abstimmung abweichende Fristen festgelegt werden.

Für Mitglieder des Vereins wird ein Betrag von 25,00 Euro festgelegt.
Dieser Beitrag kann durch das jeweilige fördernde Mitglied nach eigenem Bemessen in seiner Höhe jährlich über diesen Betrag festgelegt werden.
Für aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Glindenberg wird ein verminderter Beitrag von 13,00 Euro festgelegt.
Bestehende, bisher festgelegte und vereinbarte Beitragszahlungen werden nicht verändert und gelten weiterhin.
Der Beitrag ist eine Bringepflicht.
Auf Verlangen des Mitglieds wird über den eingezahlten Beitrag eine entsprechende Quittung ausgestellt.

§3
Der gültige Beitrag ist eigenständig für das laufende Jahr auf das Konto der „Freiwilligen Feuerwehr Glindenberg e. V.“ durch Einzugsermächtigung bis auf Widerruf einzuzahlen oder zu überweisen.

In Einzelfällen kann der Beitrag auch persönlich beim Hauptkassierer / in gezahlt werden.
§4
Spenden und Sponsorenbeiträge an den Verein „Freiwillige Feuerwehr Glindenberg e. V.“ können gegen Quittung das ganze Jahr über dem Vereinskonto gutgeschrieben oder an den Kassenwart übergeben werden.
§5
Bestandteil dieser Beitragsordnung ist die als Anlage 1 beigefügte Benutzungs- und Gebührenordnung. Die darin aufgeführten beweglichen Sachen, die Eigentum des Vereins „Freiwillige Feuerwehr Glindenberg e. V.“ sind, können auch von Nicht-Vereinsmitgliedern ausgeliehen werden. Dem Vorstand bleibt vorbehalten abweichende Regelungen umzusetzen.

§6
Die Freiwillige Feuerwehr Glindenberg mit allen Abteilungen wird unter Beachtung der Haushaltlage in der Arbeit und Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit unterstützt.
§7
Über alle Einnahmen und Ausgaben wird durch den Kassenwart ordentlich Buch geführt. Für die fortlaufende Kontrolle wird der Vorstand informiert. Für die jährliche Kontrolle ist die Revisionskommission gemäß Satzung zuständig.

§8
Diese Finanzrichtlinie wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 28.02.2013 angenommen und tritt am gleichen Tage in Kraft.

 

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