Benutzungs- und Gebührenordnung
Verein „Freiwillige Feuerwehr Glindenberg e. V.“

  • Gebühren werden für bewegliche Sachen, die Eigentum des Vereins „Freiwillige Feuerwehr Glindenberg e. V.“ sind, erhoben. Diese Gebühren werden über den Kassenwart angenommen und können bei Bedarf mit einer entsprechenden Quittung belegt werden.
  • Veranstaltungen des Vereins „Freiwillige Feuerwehr Glindenberg e. V.“ und der Freiwilligen Feuerwehr Glindenberg haben bei der Ausleihe Vorrang vor privater Nutzung.
  • Das Recht auf Benutzung von beweglichen Sachen kann weder auf Dritte übertragen, noch kann dieses Recht Dritten zur Ausübung überlassen werden.
  • Für die Benutzung nachfolgender beweglicher Sachen des Vereins werden folgende Benutzungsgebühren als Tagesmiete erhoben:
  • Zelt 4 m x 10 m                                                       25,00 €
  • Zelt 4 m x 6 m                                                         20,00 €
  • Zelt 4 m x 4 m                                                         15,00 €
  • Festzeltgarnitur komplett                                       5,00 €
  • Tisch Festzeltgarnitur                                              2,50 €
  • Stehtisch                                                                     2,50 €
  • Gasgrill   ohne Flasche                                           10,00 €
  • PKW Anhänger                                                       15,00 €

 

  • Die Benutzer verpflichten sich, mit dem ausgeliehenen Mobiliar und allen sonstigen Gegenständen sorgsam und pfleglich umzugehen. Sie haften für alle vorsätzlich oder fahrlässig durch sie oder die Besucher ihrer Veranstaltung verursachten Schäden.
  • Für alle im Zusammenhang mit der Nutzung entstehenden Personen- oder Sachschäden haften die Benutzer. Festgestellte Beschädigungen oder sonstige Mängel sind umgehend beim Ausleiher anzuzeigen.
  • Bei Verstößen gegen die vorstehenden Bestimmungen kann mit sofortiger Wirkung die Erlaubnis zur Benutzung der beweglichen Sachen zeitweise oder auf unbestimmte Zeit entzogen werden.
  • In Abstimmung mit der Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr Glindenberg kann der Schulungsraum der Freiwilligen Feuerwehr zur Nutzung freigegeben werden. Zur Nutzung steht der Raum ausschließlich neben den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr nur den Mitgliedern des Vereins zur Verfügung. Eventuelle Forderungen durch den Eigentümer des Gebäudes bleiben hiervon unberührt.

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